Der Schweizer-Flaggenschein kann beim Schweizerischen Seeschifffahrtsamt (SSA) in Basel beantragt werden. Wichtige Dokumente (Beilagen) beim Ausfüllen des Antrags sind ein aktuelles Gutachten über den Zustand der Yacht, einen Nachweis über den Kauf einer Rettungsinsel und ein Haftpflicht-Versicherungsnachweis. Die Kosten betragen ca. CHF 1’257.-. Diese Kosten beinhalten die Prüfung des Antrags, die Immatrikulation, den Flaggenschein und das Porto.
Ausrüstungsrichtlinien für Jachten unter Schweizer Flagge (Mai 2020)
Ingress: Der Bootsführer oder die Bootsführerin ist dafür verantwortlich, dass die gesamte Ausrüstung und das Sicherheitsmaterial, die unter diese Richtlinien fallen, an Bord mitgeführt werden, ihre Gültigkeit haben, der Grösse der Besatzung entsprechen und in gutem Zustand sind. Er/sie setzt sie ein, wenn die Umstände es erfordern.
Rettungsmittel
- Vorrichtung zur Ortung und Rettung von über Bord gefallenen Personen.
- drei rote automatische Handfeuerfackeln, drei Seenotraketen mit Fallschirm*, zwei Rauchsignale.
- ein Signalisierspiegel.
- eine oder mehrere aufblasbare Rettungsinseln mit einem Gesamtfassungsvermögen für alle Personen an Bord und abhängig von der Art der Navigation, gemäss ISO 9650-1 (24Std.+); die Rettungsinsel muss gut zugänglich sein.
- pro Person eine Rettungsweste mit mind. 150N.
- pro Person ein Lifebelt und ein Sicherheitsgurt (evtl. mit einer Rettungsweste kombiniert).
- pro Person eine wasserdichte Lampe.
- eine Vorrichtung, die einer Person im Wasser ermöglicht, wieder an Bord zu steigen.
- fest installierte oder tragbare Beleuchtung zur Suche und Ortung einer Person im Meer (nachts).
- Bordapotheke mit Anleitung.
- Flaggen N und C.
Feuerschutz und Feuerbekämpfung
- mindestens zwei Handfeuerlöscher von mindestens 2 kg.
- eine Löschdecke in der Nähe der Kochgelegenheit.
Material zum Abpumpen von Wasser (Lenzen)
- eine Handlenzpumpe, die vom Cockpit aus bedient werden kann und die alle Abteilungen lenzen kann.
- ein fest installiertes Lenz-System, das in der Kajüte eingesetzt werden kann; es muss alle Abteilungen lenzen können.
- weiteres Zubehör (Eimer, Wasserschöpfer und Schwamm).
Navigationsausrüstung
- Gerät zum Empfangen von Seewetterberichten an Bord.
- ein permanent installierter Magnetkompass, sichtbar vom Steuerstand.
- Seekarten, offizielle Auszüge daraus oder Auszüge, die aufgrund von Informationen eines nationalen hydrographischen Dienstes erstellt wurden, auf Papier oder elektronisch, immer auf dem aktuellsten Stand.
- die für das Fahrtgebiet erforderlichen nautischen Dokumente: Signalbuch, aktualisiertes Verzeichnis der Gezeiten.
- Material, um eine Route festzulegen, einzuzeichnen und zu verfolgen.
- Internationale Regeln zur Verhütung von Zusammenstössen auf See (COLREG 72).
- Logbuch / Log mit Zähler / Tiefenmesser.
Ausrüstung
- Positionslichter und Ankerlichter gemäss COLREG 72.
- Positionslichter als Notlichter mit Batterien.
- zwei Anker mit Ankertrossen je nach Fahrtgebiet des Schiffs.
- eine Schlepptrosse von mind. 5-facher Schiffslänge (kann als eine der Ankertrossen dienen).
- ein Radarreflektor.
- Notsteueranlage (Notpinne) für den Fall, dass die Ruderanlage ausfällt.
- Havariewerkzeug je nach Schiffstyp und geplanter Route.
- Für Segelschiffe: Wantenschneider abhängig vom Durchmesser der Wanten.
- Für Segelschiffe: Vorrichtung zum Reffen der Segel bei Sturm; bei einer Rollreffanlage muss die Sturmfock gesetzt werden können, ohne dass die Genua abgeschlagen werden muss.
- ein Nebelhorn.
- ein Treibanker.
Folgende Kommunikationssysteme sind freiwillig:
Waffen / Sprengstoff
Die Nutzung einer Funkanlage an Bord von Schiffen, ob auf hoher See oder auf Flusswegen, ist meldungspflichtig. Wenn das Schiff in der Schweiz immatrikuliert ist, wird die Konzession vom BAKOM erteilt.